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Recht: Das Recht ist eine Reihe von Regeln, die von sozialen oder staatlichen Institutionen geschaffen werden und durchsetzbar sind, um das Verhalten zu regeln. Das Recht trägt dazu bei, die Rechte der Menschen zu wahren und zu schützen. Siehe auch Rechte, Gesellschaft, Staat, Rechtsprechung._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Mario J. Rizzo über Recht – Lexikon der Argumente
Parisi I 280 Recht/Rizzo: Im Moment der Wahl ist ein bestimmter Rahmen von Regeln gegeben. Die heutigen Markttransaktionen müssen innerhalb des heute gegebenen Rechtsrahmens durchgeführt werden, aber dieser Rahmen ist selbst das unbeabsichtigte Ergebnis der vergangenen Handlungen vieler Individuen. Diese Spielregeln sind die "Überbleibsel" erfolgreicher Pläne früherer Generationen, die sich "allmählich herauskristallisiert" haben und zu Institutionen wurden (Lachmann, 1971(1), pp. 68–69). >Institutionen. Zweitens werden die Rechtsnormen nicht in ihrer Gesamtheit geändert, sondern die Änderung ist eher marginal. "Eine Gesetzesänderung kann insofern marginal sein, als sie nur als geringfügige Abweichung von einem Präzedenzfall wahrgenommen wird". (Rizzo, 1980(2), p. 651). Drittens argumentiert Rizzo weiter, dass Rechtssicherheit und Flexibilität des Rechts nicht unvereinbar sind und dass "das Recht Bestand hat, indem es sich verändert" (Rizzo 1999(3), S. 499). Das Recht muss eine gewisse Plastizität aufweisen, um die wirtschaftlichen Veränderungen zu überstehen. Ein starrer oder statischer Rahmen würde auseinander brechen. Diese Überlegungen implizieren, dass das "System" der Regeln relativ stabil ist, während marginale Änderungen spezifischer Regeln sich an neue oder veränderte Umstände anpassen. Dies ist die Idee der Zersetzbarkeit des Regelsystems. 1. Lachmann, L. M. (1971). The Legacy of Max Weber. Berkeley: The Glendessary Press. 2. Rizzo, M. J. (1980). “The mirage of efficiency.” Hofstra Law Review 8(3): 641–658. 3. Rizzo, M. J. (1999). “Which Kind of Legal Order? Logical Coherence and Praxeological Coherence.” Journal des Economistes et des Etudes Humaines 9(4): 497–510. Rajagopalan, Shruti and Mario J. Rizzo “Austrian Perspectives on Law and Economics.” In: Parisi, Francesco (ed) (2017). The Oxford Handbook of Law and Economics. Vol 1: Methodology and Concepts. NY: Oxford University._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Rizzo, Mario J.
Parisi I Francesco Parisi (Ed) The Oxford Handbook of Law and Economics: Volume 1: Methodology and Concepts New York 2017 |